Aktive Teile mu¨ssen vollsta¨ndig mit einer Iso-
lierung umgeben sein, die nur durch Zersto¨-
rung entfernt werden kann.
Bei fabrikfertigen Betriebsmitteln muss die Iso-
lierung den einschla¨gigen Normen der elektri-
schen Betriebsmittel genu¨gen.
Bei anderen Betriebsmitteln muss der Schutz
durch eine Isolierung verwirklicht sein, die den
mechanischen, chemischen, elektrischen und
thermischen Beanspruchungen, denen sie ggf.
im Betrieb ausgesetzt wird, dauerhaft stand-
ha¨lt. Farbe, Anstriche, Lacke und dergleichen
sind fu¨r sich allein kein ausreichender Schutz
gegen elektrischen Schlag unter normalen Be-
dingungen.
ANMERKUNG:
Wenn die Isolierung wa¨hrend
der Errichtung der elektrischen Anlage
angebracht wird, sollte die Eignung der
Isolierung durch Pru¨fungen nachgewie-
sen
werden,
die
jenen
vergleichbar
sind, mit denen die Isolationseigen-
schaften
a¨hnlicher
fabrikfertiger
Be-
triebsmittel nachgewiesen werden.
412.2
Schutz durch Abdeckungen oder Um-
hu¨llungen
ANMERKUNG:
Abdeckungen und Umhu¨llun-
gen sind vorgesehen, um jedes Beru¨h-
ren aktiver Teile zu verhindern.
412.2.1
Aktive Teile mu¨ssen von Umhu¨llun-
gen umgeben oder hinter Abdeckungen ange-
ordnet sein, die mindestens der Schutzart IP2X
oder IPXXB entsprechen, ausgenommen, wenn
gro¨ßere ffnungen wa¨hrend des Auswech-
selns von Teilen entstehen, z. B. bei Lampen-
fassungen oder Sicherungen, oder wenn gro¨-
ßere ffnungen fu¨r den ordnungsgema¨ßen
Betrieb der Betriebsmittel nach den entspre-
chenden
Betriebsmittelnormen
notwendig
sind:
– Geeignete Vorkehrungen mu¨ssen vorgese-
hen werden, um Personen oder Nutztiere
vor unbeabsichtigter Beru¨hrung aktiver Teile
zu schu¨tzen, und
– es muss, soweit mo¨glich, sichergestellt wer-
den, dass Personen sich bewusst sind, dass
aktive Teile beim ffnen beru¨hrt werden
ko¨nnen und nicht absichtlich beru¨hrt werden
sollten.
412.2.2
Horizontale obere Fla¨chen von Abde-
ckungen oder Umhu¨llungen, die leicht zuga¨ng-
lich sind, mu¨ssen mindestens der Schutzart
IP4X oder IPXXD entsprechen.
412.2.3
Abdeckungen und Umhu¨llungen mu¨s-
sen sicher befestigt sein. Sie mu¨ssen eine aus-
reichende Festigkeit und Haltbarkeit haben, um
die geforderte Schutzart und einen ausreichen-
den Abstand zu aktiven Teilen unter den zu er-
wartenden Bedingungen des normalen Betrie-
bes und bei Beru¨cksichtigung der zutreffenden
a¨ußeren Einflu¨sse aufrechtzuerhalten.
412.2.4
In Fa¨llen, in denen Abdeckungen ent-
fernt, Umhu¨llungen geo¨ffnet oder Teile von
Umhu¨llungen abgenommen werden mu¨ssen,
darf dieses nur mo¨glich sein
– mit Hilfe eines Schlu¨ssels oder Werkzeugs
oder
– nach Abschalten der Stromversorgung akti-
ver Teile, fu¨r die die Abdeckungen oder Um-
hu¨llungen als Schutz gegen direktes Beru¨hren
vorgesehen sind; eine Wiedereinschaltung
der Versorgung darf erst mo¨glich sein, wenn
die Abdeckungen oder Umhu¨llungen sich
wieder an ihrer urspru¨nglichen Stelle befin-
den bzw. geschlossen sind, oder
– wenn eine Zwischenabdeckung mindestens
in Schutzart IP2X oder IPXXB ein Beru¨hren
aktiver Teile verhindert und diese Zwischen-
abdeckung sich nur mittels eines Schlu¨ssels
oder Werkzeugs entfernen la¨sst.
412.3
Schutz durch Hindernisse
ANMERKUNG:
Hindernisse sind vorgesehen,
um das unbeabsichtigte Beru¨hren akti-
ver Teile, nicht aber das absichtliche Be-
ru¨hren durch bewusstes Umgehen des
Hindernisses zu verhindern.
412.3.1
Hindernisse mu¨ssen verhindern ent-
weder:
– unbeabsichtigte Anna¨herung an aktive Teile
oder
– unbeabsichtigtes Beru¨hren aktiver Teile wa¨h-
rend der Bedienung von Betriebsmitteln im
normalen Betrieb.
412.3.2
Hindernisse du¨rfen ohne Schlu¨ssel
oder Werkzeug abnehmbar sein, mu¨ssen je-
doch so befestigt sein, dass ein unbeabsichtig-
tes Entfernen verhindert ist.
412.4
Schutz durch Abstand
ANMERKUNG:
Schutz durch Abstand ist vor-
gesehen, um nur das unbeabsichtigte
Beru¨hren aktiver Teile zu verhindern.
412.4.1
Im Handbereich du¨rfen sich keine
gleichzeitig beru¨hrbaren Teile unterschiedli-
chen Potentials befinden.
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Elektrotechnik
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