DIN EN ISO 1302
Geometrische Produktspezifikation – Angabe der Oberfla¨chenbeschaffenheit in der
technischen Produktdokumentation (Juni 2002)
Diese Norm legt Regeln fu¨r die Angabe der Oberfla¨chenbeschaffenheit in der technischen Produktdo-
kumentation (z. B. Zeichnungen, Spezifikationen, Vertra¨ge, Berichte) mittels graphischer Symbole und
Textangaben fest. Sie ist anwendbar fu¨r die Angabe von Anforderungen an Oberfla¨chen mittels
– Profilkenngro¨ßen nach ISO 4287 bezogen auf: das R-Profil (Rauheits-Kenngro¨ßen), das W-Profil
(Welligkeits-Kenngro¨ßen) und das P-Profil (Struktur-Kenngro¨ßen);
– Motivkenngro¨ßen nach ISO 12085 bezogen auf: Rauheitsmotiv und Welligkeitsmotiv;
– Kenngro¨ßen bezogen auf die Materialanteil-Kurve nach ISO 13565-2 und ISO 13565-3.
Achtung: Diese Ausgabe der DIN EN ISO 1302 wurde fu¨r die Anwendung mit den Neuausgaben der
Normen u¨ber Oberfla¨chenbeschaffenheit entwickelt. Diese Normen enthalten signifikante nderungen
verglichen mit dem Inhalt der fru¨heren Normen u¨ber Oberfla¨chenbeschaffenheit aus den 1980er Jah-
ren. Die nderungen sind so radikal, dass die Zeichnungsangaben in einigen Fa¨llen eine vo¨llig neue
Interpretation erfahren. Tabelle I.1 der Norm gibt detaillierte Informationen u¨ber diese nderungen (s.
Norm).
Einzutragen sind am Grundsymbol (Bild 375.1) jeweils nur die Angaben, die no¨tig sind, um die Ober-
fla¨che ausreichend zu kennzeichnen.
Wenn eine materialabtrennende Bearbeitung verlangt wird, so ist dem Grundsymbol eine Querlinie
hinzuzufu¨gen (Bild 375.2). Ist eine materialabtrennende Bearbeitung nicht zugelassen, wird dem
Grundsymbol ein Kreis hinzugefu¨gt (Bild 373.3). Besondere Oberfla¨chenangaben, wie z. B. Fertigungs-
verfahren, Beschichtungen, Behandlungen, werden als Wortangabe auf die waagerechte Verla¨nge-
rung des la¨ngeren Schenkels des Symboles geschrieben (Bild 375.4).
Die vorgeschriebene Anordnung der verschiedenen Anforderungen an die Oberfla¨chenbeschaffenheit
am vollsta¨ndigen Symbol sind im Bild 375.5 dargestellt.
Position a
–– Eine einzelne Anforderung an die Oberfla¨chenbeschaffenheit; Position a und b –– Zwei
oder mehr Anforderungen an die Oberfla¨chenbeschaffenheit; Position c
–– Fertigungsverfahren; Posi-
tion d
–– Oberfla¨chenrillen und -ausrichtung; Position e –– Bearbeitungszugabe
Daru¨ber hinaus ko¨nnen Angaben u¨ber Rillenrichtung (Tab. 376.1) und Bezugsstrecken (fu¨r die Rau-
heitsmessgro¨ße) am grafischen Symbol eingetragen werden.
DIN 50960-2
Galvanische berzu¨ge – Teil 2: Zeichnungsangaben (Jan 2006)
Die Norm legt fest, wie in technischen Zeichnungen Angaben u¨ber galvanische berzu¨ge mit Hilfe
der Bezeichnungen nach DIN EN 1403
– Korrosionsschutz von Metallen – Galvanische berzu¨ge –
(s. Norm) und DIN 50960-1
– Galvanische berzu¨ge – Bezeichnung in technischen Dokumenten
(s. Norm) auf einem grafischen Symbol nach DIN ISO 1302 einzutragen sind (Bild 375.1). Begrenzte
Bereiche der Beschichtung werden mit den Linien nach Tab. 374.2 gekennzeichnet (Bild 375.2) (s. hier-
zu auch Abschn. 18).
Ein einheitlicher, allseitiger berzug wird in der Na¨he des Schriftfeldes bzw. im Schriftfeld angegeben
(s. Bild 375.3). Alle Fla¨chen des Teiles gelten dann als wesentliche Fla¨chen (Funktionsfla¨chen). Eine
Fertigmaßbeschichtung, z. B. fu¨r Passmaße, ist besonders anzugeben. Das Maß fu¨r die Vorbearbei-
tung und das Fertigmaß sind festzulegen. Dies kann entweder in der Zeichnung (Bild 375.4) oder in
zugeordneten technischen Unterlagen angegeben werden. Vorbearbeitungsmaße werden nach
DIN 406-10 und DIN 406-11 durch eckige Klammern gekennzeichnet.
Wird die Darstellung eines Teiles durch die Angabe von berzu¨gen unu¨bersichtlich oder ist eine Ver-
wechslung mit anderen Behandlungsverfahren mo¨glich, so ist auf der Zeichnung ein Beschichtungs-
bild hinzuzufu¨gen oder eine getrennte Beschichtungszeichnung auszufu¨hren (z. B. Zeichnungen fu¨r
9
Bild 373.1
Grundsymbol fu¨r
die Kennzeichnung
der Oberfla¨chenbe-
schaffenheit
Bild 373.2
Grafisches Symbol
zur Kennzeichnung
einer materialab-
trennenden Bear-
beitung
Bild 373.3
Grafisches Symbol zur
Kennzeichnung einer
Oberfla¨che, die nicht
materialabtrennend be-
arbeitet werden darf
Bild 373.4
Grafisches Symbol
mit Angabe u¨ber
ein bestimmtes Fer-
tigungsverfahren
Bild 373.5
Positionen
der
Angaben fu¨r zu-
sa¨tzliche Anfor-
derungen
9.7
Oberfla¨chenangaben und Behandlungsangaben
373