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C.1 Materialbeiwerte k fu¨r Schutzleiter als Mantel oder Bewehrung eines Kabels oder C.2 Fremdspannungsarmer Potentialausgleich C.3 Profilmaschinen als PEN-Leiter Zitierte Normen und Unterlagen Der Inhalt der Norm ist nicht vollsta¨ndig wie- 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fu¨r die Auswahl und das Er- von Erdungsanlagen, Schutzleitern, PEN-Leitern und Potentialausgleichsleitern. Sie gilt nur in Verbindung mit den entspre- anderen Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) sowie mit den noch ANMERKUNG: Im Rahmen der Pilotfunktion fu¨r den Schutz gegen gefa¨hrliche Ko¨rper- 2 Begriffe Allgemeine Begriffe siehe DIN VDE 0100-200 3 Allgemeines Die Ausfu¨hrung der Erdung muss die Erforder- 4 Verbindungen zur Erde 4.1 Erdungsanlagen 4.1.1 Die Erdungsanlagen du¨rfen gemeinsam oder getrennt fu¨r Schutz- oder Funktionszwe- 4.1.2 Die Auswahl und das Errichten der Ein- zelteile (Betriebsmittel) der Erdungsanlage muss sicherstellen, dass – der Wert des Ausbreitungswiderstandes der Erder den Anforderungen fu¨r den Schutz – Erdfehlerstro¨me und Erdableitstro¨me ohne Gefahr, z. B. durch thermische, thermo-me- oder elektrodynamische Bean- spruchung, abgeleitet werden ko¨nnen; – die Einzelteile (Betriebsmittel) ausreichend robust oder mit zusa¨tzlichem mechanischem 4.1.3 Es mu¨ssen Vorkehrungen getroffen wer- den gegen voraussehbare Gefahren der Scha¨- 4.2 Erder 4.2.1 Als Erder du¨rfen verwendet werden: – Staberder oder Rohrerder; tetem Beton; – metallene Wasserrohrnetze, Abschnitt 4.2.5 ist zu beachten; – andere geeignete unterirdische Konstrukti- onsteile, die im Erdreich eingebettet sind Der Wert des Ausbreitungswiderstandes kann 4.2.2 Art und Verlegungstiefe der Erder mu¨s- sen so ausgewa¨hlt werden, dass das Austrock- der Erder nicht u¨ber den erforderlichen Wert hinaus erho¨ht. 4.2.3 Der anzuwendende Werkstoff und die Ausfu¨hrung der Erder mu¨ssen so ausgewa¨hlt 4.2.4 Die Planung der Erdungsanlage muss ein mo¨gliches Ansteigen des Erdungswider- 4.2.5 Metallene Wasserrohrnetze du¨rfen nur als Erder benutzt werden, wenn die Zustim- 4.2.6 Metallene Rohrleitungen fu¨r andere als in Abschnitt 4.2.5 genannte Zwecke (z. B. fu¨r 4.2.7 Bleima¨ntel und andere metallene Um- hu¨llungen fu¨r Kabel, bei denen eine umfangrei- – der Besitzer und Betreiber der Kabel ist ein- verstanden und – eine geeignete Vereinbarung mit dem An- wender der elektrischen Anlage besteht, 19 Elektrotechnik 886 |