– Ausku¨nfte zu Einzelfragen
– Profildienste (periodische oder einmalige Informationen u¨ber individuelle Teilgebiete)
– Ausku¨nfte zu ausla¨ndischen Regeln
– Zertifizierungsinformation
Fachausku¨nfte
Fachausku¨nfte fu¨r ihren Zusta¨ndigkeitsbereich geben die Gescha¨ftsstellen der Normenausschu¨sse,
teils unmittelbar, teils durch Einschalten der Experten der interessierten Kreise. Die Normenaus-
schu¨sse mit Anschrift, einem Ansprechpartner, den Arbeitsgremien mit Ansprechpartner und dem
kompletten Arbeitsprogramm sind aufzurufen unter www.normung.din.de/.
1.3
Bezug der Normen und anderer technischer Regeln
Die Normenabteilung eines Unternehmens veranlasst und u¨berwacht u. a. alle Bestellungen von
nationalen, regionalen und internationalen Normen (DIN, EN, ISO usw.) und anderen u¨berbetrieblichen
Vorschriften (VDE, VDI, BGV usw.) zur Informationsbereitstellung fu¨r alle Unternehmensbereiche.
Die bestehenden DIN-Normen und Norm-Entwu¨rfe sowie andere technische Regeln einschließlich der
technisch relevanten Gesetze und Verordnungen sind im DIN-Katalog fu¨r technische Regeln aufge-
fu¨hrt (s. Abschn. 1.2). ber die laufenden nationalen und internationalen Normungs- und Regelungs-
arbeiten, den Zu- und Abgang an Normen, Richtlinien, Vorschriften, EG-Richtlinien usw. unterrichten
monatlich die DIN-Mitteilungen (s. Abschn. 1.2). DIN-Normen und Norm-Entwu¨rfe sowie viele andere
technische Regeln und auch Auslandsnormen sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin, auch per Herunterladen u¨ber das Internet (www.beuth.de) erha¨ltlich (s. auch Abschn. 1.2).
Alle DIN-Normen (Erstausgaben, Folgeausgaben) und Norm-Entwu¨rfe ko¨nnen auch im Abonnement,
wenn gewu¨nscht beschra¨nkt auf ein bestimmtes Gebiet oder auf einzelne Dokumente, bezogen werden.
Vera¨nderungen und Neuerscheinungen werden automatisch gemeldet bzw. die Neuerscheinungen
geliefert oder per Download bereitgestellt. Die Dokumente sind auch auf elektronischen Datentra¨gern
oder online als PDF-Datei erha¨ltlich. Eine Zusammenfassung des aktuellen Normenbestandes eines
Fachgebietes geben auch DIN-Taschenbu¨cher oder andere Sammelwerke aus dem Beuth Verlag.
1.4
Anwendung von DIN-Normen
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei; das heißt man kann sie anwenden, muss es aber
nicht. Eine Anwendungspflicht kann sich ergeben, wenn DIN-Normen in Rechts- oder Verwaltungsvor-
schriften, Vertra¨gen oder sonstigen Rechtsgrundlagen in Bezug genommen werden.
DIN-Normen sind als Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit auf
Grund Ihres Zustandekommens nach hierfu¨r geltenden Grundsa¨tzen und Regeln fachgerecht. Sie sind
in aller Regel eine wichtige Erkenntnisquelle fu¨r fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Sie ko¨nnen
nicht alle mo¨glichen Sonderfa¨lle erfassen, in denen weitergehende oder einschra¨nkende Maßnahmen
geboten sein ko¨nnen. Dennoch bilden sie einen Maßstab fu¨r einwandfreies technisches Verhalten.
Dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. DIN-Normen sollen sich als
„anerkannte Regeln der Technik“ einfu¨hren.
Auch in den Fa¨llen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages ge-
macht worden sind, dienen DIN-Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und
Werkvertragsrecht um Sachma¨ngel geht. Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins fu¨r den An-
wender der Norm in dem Sinne, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Durch das Anwenden von DIN-Normen und anderen technischen Regeln entzieht sich niemand der
Verantwortung fu¨r eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.
S. hierzu auch Abschn. 6.1.
1
1.4
Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
17