|
|
Allgemeintoleranzen dieser Norm gelten fu¨r: a) La¨ngenmaße (z. B. Außen-, Innen-, Absatzmaße, Durchmesser, Abstandsmaße), Rundungshalb- messer und Fasenho¨hen (Schra¨gungen); b) Winkelmaße, sowohl eingetragene als auch u¨blicherweise nicht eingetragene Winkelmaße (z. B. 90 -Winkel oder Winkel gleichma¨ßiger Vierecke); c) La¨ngen- und Winkelmaße, die durch Bearbeiten gefu¨gter Teile entstehen. Allgemeintoleranzen dieser Norm gelten nicht fu¨r: a) La¨ngen- und Winkelmaße, fu¨r die Toleranzen einzeln angegeben sind; b) La¨ngen- und Winkelmaße, fu¨r die in der Zeichnung oder in zugeho¨rigen Unterlagen nur Normen u¨ber andere Allgemeintoleranzen angegeben sind; c) in Klammern stehende Hilfsmaße; d) rechteckig eingerahmte theoretisch genaue Maße nach DIN ISO 1101. Ob und in welchem Umfang Allgemeintoleranzen zu pru¨fen sind, ist werksintern festzulegen oder zwi- Sollen Allgemeintoleranzen fu¨r La¨ngen- und Winkelmaße nach DIN ISO 2768-1 gelten, dann ist im DIN ISO 2768-2 Allgemeintoleranzen – Toleranzen fu¨r Form und Lage ohne einzelne Toleranzeintra- Diese Norm dient der Vereinfachung von Zeichnungen. Sie legt Allgemeintoleranzen fu¨r Form und Wenn kleinere Form- und Lagetoleranzen notwendig oder gro¨ßere zula¨ssig und wirtschaftlicher sind, Allgemeintoleranzen fu¨r Form und Lage gelten, wenn in Zeichnungen oder zugeho¨rigen Unterlagen 15 Tabelle 683.1 Grenzabmaße fu¨r gebrochene Kanten (Rundungshalbmesser und Fasenho¨hen) Toleranzklasse Grenzabmaße fu¨r Nennmaßbereiche, Werte in mm Kurzzeichen Benennung von 0,5 1 ) bis 3 u¨ber 3 bis 6 u¨ber 6 f fein 0,2 0,5 1 m mittel c grob 0,4 1 2 v sehr grob 1 ) s. Tab. 682.1 Tabelle 683.2 Grenzabmaße fu¨r Winkelmaße Toleranzklasse Grenzabmaße fu¨r La¨ngenbereiche, in mm, fu¨r den ku¨rzeren Schenkel des betreffenden Winkels Kurzzeichen Benennung bis 10 u¨ber 10 u¨ber 50 u¨ber 120 u¨ber 400 f fein 1 0 30 0 0 20 0 0 10 0 0 5 0 m mittel c grob 1 30 0 1 0 30 0 0 15 0 0 10 0 v sehr grob 3 2 1 0 30 0 0 20 0 15.5 Allgemeintoleranzen 683 |