„Weitergabe sowie Vervielfa¨ltigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind
verboten, soweit nicht ausdru¨cklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle
Rechte fu¨r den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.“
An die Stelle des Wortes Dokument darf auch die konkrete Benennung (z. B. Zeichnung, Bedienungs-
anleitung usw.) fu¨r das betreffende Dokument gesetzt werden, wenn dies im Einzelfall notwendig er-
scheint. Die Nutzungseinschra¨nkung fu¨r ein Dokument kann gegebenenfalls durch eine schriftliche
Einwilligung des Schutzrechtsinhabers aufgehoben werden.
9.4
Bildliche Darstellung
Projektionsmethoden s. DIN ISO 10209-2
– Technische Zeichnungen; Projektionen, Begriffe – (s. Norm).
Die Projektionsmethode 1 (Normalprojektion) wird vorwiegend angewendet, weiterhin kommen axo-
nometrische Projektionen, z. B. Isometrie und Dimetrie zur Anwendung.
DIN ISO 128-30
Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung – Teil 30: Grund-
regeln fu¨r Ansichten (ISO 128-30:2001) (Mai 2002)
DIN ISO 128-40
– Teil 40: Grundregeln fu¨r Schnittansichten und Schnitte (ISO 128-40:2001) (Mai 2002)
In Gesamtzeichnungen/Gruppenzeichnungen (s. DIN 199-1) werden die Gegensta¨nde i. Allg. in ihrer
Gebrauchslage dargestellt. In Teil-Zeichnungen sind Gegensta¨nde, die in beliebiger Lage verwendet
werden, z. B. Bolzen, Wellen, Schrauben, Buchsen, bevorzugt in der Fertigungslage darzustellen.
DIN ISO 128-30 legt die allgemeinen Grundsa¨tze fu¨r die Darstellung von Ansichten in allen Arten von
technischen Zeichnungen (mechanische Technik, Elektrotechnik, Architektur, Tiefbau usw.) in Orthogo-
nalprojektion nach ISO 5456-2 fest.
Die aussagefa¨higste Ansicht eines Gegenstandes muss unter Beru¨cksichtigung z. B. seiner Ge-
brauchslage, Fertigungs- oder Einbaulage als Vorder- oder Hauptansicht benutzt werden.
Jede Ansicht, mit Ausnahme der Vorder- oder Hauptansicht (Ansicht, Grundriss, Prinzipzeichnung)
muss deutlich mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sein, der in der Na¨he des Bezugspfeils, der
die Betrachtungsrichtung der entsprechenden Ansicht angibt, wiederholt wird. Unabha¨ngig von der
Betrachtungsrichtung ist der Großbuchstabe immer senkrecht, bezogen auf die Leserichtung der
Zeichnung, anzuordnen und entweder oberhalb oder rechts von der Pfeillinie einzutragen.
9
Bild 345.1
Kennzeichnung
der
zugeho¨rigen
Ansich-
ten
9.4
Bildliche Darstellung
345